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Das Schulsystem in Bayern

An die vierjährige Grundschule schließen sich im bayerischen Schulsystem verschiedene weiterführende Schulen an:

  • die Mittelschule
  • die Realschule und
  • das Gymnasium.

Daneben gibt es weiterhin auch spezialisierte Förderschulen. In Bayern gibt es außerdem noch fünf "Schulen besonderer Art", die nach Beendigung der landesweiten Schulversuche 1994 als Integrierte oder Kooperative Gesamtschulen weitergeführt werden.

Inklusion
Mit der Novellierung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes legt Bayern bereits seit 2003 besonderen Wert auf die Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Unterricht der allgemeinen Schule. Die Inklusion wird dabei schrittweise für alle Förderschwerpunkte ausgebaut. Das Entscheidungsrecht, ob ein Kind inklusiv oder an der Förderschule lernt, liegt dabei im Regelfall bei den Eltern. Förderschwerpunkte in Bayern sind: Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung. Die schulischen Angebote sind vielfältig und sollen das Entscheidungsrecht der Eltern unterstützen. Das Angebot reicht von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an allen Schularten bis hin zu den spezialisierten Förderschulen in allen Förderschwerpunkten. Im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst MSD unterstützen Lehrkräfte von Förderschulen sowohl Familien von Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf als auch deren Lehrkräfte. Schulen können Inklusion in ihr Profil integrieren und so in besonderem Maße die individuelle Förderung im Unterricht und im Schulalltag verankern.

LehrplanPLUS
Das Recht des Kindes auf Bildung von Anfang an steht im Mittelpunkt des bayerischen Bildungskonzeptes. Bildung wird als kontinuierlicher Prozess verstanden. Lerninhalte und Kompetenzen bauen aufeinander auf. Der LehrplanPLUS bildet mit seinem verbindlichen Orientierungs- und Bezugsrahmen die Basis für eine sinnvolle Kooperation der unterschiedlichen Bildungsorte von der Kindertageseinrichtung bis zum Schulabschluss. Auf Basis dieser Leitlinien werden der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan BayBEP und die Lehrpläne für die bayerische Schule ebenso weiterentwickelt wie die Konzepte für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagogen. Dementsprechend gilt der LehrplanPLUS für Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien.

Überblick Schulsystem Bayern

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Bayern:

Änderungen im Schuljahr 2018/2019 in Bayern

Gymnasium
Das bayerische Kultusministerium plant, ab 5. Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2018/2019 grundsätzlich wieder eine neunjährige Lernzeit am Gymnasium anzubieten. Das Konzept zur Weiterentwicklung des Gymnasiums setzt vor allem auf mehr Qualität und mehr Zeit durch die Möglichkeit einer individuellen Lernzeit.

Die Grundschule in Bayern

Einschulung
Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung kann aber berücksichtigt werden. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung. Grundsätzlich werden Kinder der Schule in ihrem Schulbezirk (Sprengelschule) zugeordnet.

Fächer/Organisation
Nach Abschluss des Schulversuchs „Flexible Grundschule“ können die ersten beiden Jahrgangsstufen der Grundschule je nach individuellem Lernstand in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden. Der Unterricht findet jahrgangsübergreifend statt. Lernentwicklungsgespräche ersetzen die Halbjahreszeugnisse. Unter dem Begriff „Jahrgangskombinierte Klassen“ ist der jahrgangsübergreifende Unterricht auch in den Klassen 3 und 4 möglich.
Das Fach Englisch wird in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In Jahrgangsstufe 1 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden noch keine Noten vergeben, die Leistungen werden mit einer schriftlichen Bemerkung beschrieben. Noten werden erst ab dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 2 erteilt. In allen Zeugnissen werden das Sozialverhalten sowie das Lern- und Arbeitsverhalten bewertet. In der 3. und der 4. Klasse entscheiden die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht über die Versetzung.

Vergleichsarbeiten
In der Jahrgangsstufe 2 finden Orientierungsarbeiten im Fach Deutsch (Rechtschreiben) statt.
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Erste Informationen zum Übertritt erhalten Eltern bereits in der 3. Klasse. Am Ende der Grundschulzeit erhalten die Kinder ein Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung. Entscheidend ist die Gesamtdurchschnittsnote der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Klasse. Für eine Gymnasialempfehlung ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 notwendig, für eine Realschulempfehlung eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66. Wollen die Kinder trotz schlechteren Notendurchschnitts auf das Gymnasium oder die Realschule wechseln, können sie am Probeunterricht teilnehmen. Innerhalb von drei Tagen werden dort schriftliche Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Außerdem werden mündliche Leistungen benotet. Anschließend entscheidet die Gesamtnote des Probeunterrichts über den Verbleib an dieser Schulform: wird mindestens eine 3 und eine 4 erreicht, kann der Schüler an der Schule verbleiben. Bei zwei Vieren ist der Wechsel auf Wunsch der Eltern ebenfalls möglich.

Die Weiterführenden Schulen in Bayern

Mittelschule

Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder 10. Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet. Für die Mittelschule gilt ebenso wie für die Grundschule das Sprengelprinzip. Die Zuteilung der Schule richtet sich also nach dem Wohnort. Grundsätzlich besteht eine Wahlmöglichkeit nur innerhalb von Mittelschulverbünden. Um begabungsgerechte individuelle Bildungswege zu fördern, ist eine Kooperation zwischen Mittel- und Realschulen möglich.

Die Mittelschule wird durch drei Merkmale besonders geprägt: 

  • die berufsorientierten Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales
  • ein Ganztagsangebot 
  • ein Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen Um versetzt zu werden, muss eine Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern von mindestens 4 oder besser erzielt werden. Vorrückungsfächer sind alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Fachs Sport. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Mittlere-Reife-Klassen, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
Daneben werden in Bayern in der Sekundarstufe I Jahrgangsstufenarbeiten durchgeführt: in den Fächern Mathematik (Klasse 10), Deutsch (Klasse 6), Englisch (Klasse 6 und 10) und Latein (Klasse 6).

Abschlüsse
Die Mittelschule bietet folgende Abschlüsse: 
> Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule nach Jahrgangsstufe 9
> Qualifizierender Abschluss der Mittelschule nach Jahrgangsstufe 9
> Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule nach Jahrgangsstufe 10
> Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi)

Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse besuchen, können den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach bestandener Abschlussprüfung mit hoher Praxisorientierung erlangen. Der besonderen Leistungsfeststellung zum Qualifizierenden Abschluss können sich Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich und freiwillig unterziehen.
In der Jahrgangsstufe 10 können Schüler den mittleren Schulabschluss erwerben. Er verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen zu besuchen und ist damit dem Realschulabschluss gleichwertig.
Der sogenannte „Quabi“ ist ein mittlerer Schulabschluss, den ehemalige Schüler der Mittelschule mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule und einem überdurchschnittlichen Berufsabschluss erhalten können. Er wird von der Mittelschule ausgestellt. Voraussetzungen sind ein Kammerzeugnis mit mindestens einer Gesamtnote von 3 und der Nachweis von mindestens ausreichenden Englischkenntnissen.

Übergänge/Wechsel
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule ist ein Wechsel an die Berufs- oder Berufsfachschule möglich. Der qualifizierende Abschluss berechtigt außerdem zum Wechsel in den Mittlere-Reife-Zug der Mittelschule oder in die zweistufige Wirtschaftsschule. Mit dem mittleren Schulabschluss am Ende der 10. Klasse oder dem qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss ist der Besuch der beruflichen Oberschule (Fachoberschule oder Berufsoberschule), der Fachakademie oder des Gymnasiums möglich.

Realschule

Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung durch die besondere Verbindung von Theorie und Praxis. An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen, die durch Wahlpflichtfächergruppen ab Jahrgangsstufe 7 Schwerpunkte setzen:

Wahlpflichtfächergruppe I: Schwerpunkt mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

Wahlpflichtfächergruppe II: Schwerpunkt wirtschaftlicher Bereich.

Wahlpflichtfächergruppe IIIa: Schwerpunkt 2. Fremdsprache Französisch
Wahlpflichtfächergruppe IIIb: Schwerpunkte musisch-gestaltender, hauswirtschaftliche oder sozialer Bereich

Die Realschule endet mit einer Abschlussprüfung und verleiht den Realschulabschluss.
Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis ist der Besuch der Realschule möglich. Bei schlechteren Noten ist ein dreitägiger Probeunterricht möglich.
Mittel- und Realschulen können eine Kooperation miteinander eingehen, um begabungsgerechte individuelle Bildungswege zu fördern.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Über die Versetzung entscheiden die Leistungen in den Vorrückungsfächern. Dies sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Nicht versetzt wird, wer im Jahreszeugnis in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 erhält.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn sie in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in dem jeweiligen gruppenspezifischen Wahlpflichtfach keine schlechtere Note als 5 haben.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 können vorrücken, wenn sie sich erfolgreich einer Nachprüfung unterzogen haben. Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch. Auch Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Male besuchen, können nicht mehr an einer Nachprüfung teilnehmen.

Vergleichsarbeiten Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.Daneben werden in Bayern in der Sekundarstufe I Jahrgangsstufenarbeiten durchgeführt: in den Fächern Mathematik (Klasse 10), Deutsch (Klasse 6), Englisch (Klasse 6 und 10) und Latein (Klasse 6).

Abschlüsse
An der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Hauptziel ist der Mittlere Schulabschluss (Realschulabschluss).

Übergänge/Wechsel
Die 5. Klasse dient als Gelenkklasse zwischen Grund- und weiterführender Schule. Verstärkte Beratungen und Unterstützungsmaßnahmen helfen bei der Überprüfung der getroffenen Wahl der Schullaufbahn und auch bei einem individuellen Wechsel des Bildungswegs im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.
Nach dem Mittleren Schulabschluss kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch die Fortsetzung der Schullaufbahn an verschiedenen weiterführenden Schulen (Fachoberschule, Berufliche Oberschule, Gymnasium) möglich. Je nach Schulform sind dafür neben dem Notenschnitt auch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und/oder einer Probezeit notwendig.
Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern sogenannte Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern sollen. Einführungsklassen entsprechen der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums. Im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase.

Gymnasium

Das Gymnasium gliedert sich in die Unterstufe (Klasse 5 bis 7), Mittelstufe (Klasse 8 bis 10) und die gymnasiale Oberstufe. Ziel ist der Erwerb der Hochschulreife. Gymnasialschüler können nach einer pädagogischen Beratung wählen, ob sie in der Mittelstufe mehr Lernzeit in Anspruch nehmen. Ihnen wird bis zu einem Jahr zusätzlicher Lernzeit angeboten. Dieses pädagogische Zusatzangebot reicht je nach Schule von flexiblen Intensivierungsstunden, individuellen Fördermodulen und Blockseminaren bis hin zu einem Flexibilisierungsjahr in der Mittelstufe.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Die Grundlage für die Entscheidung über das Vorrücken bilden die Leistungen in den Vorrückungsfächern. Vom Vorrücken ausgeschlossen ist, wessen Jahreszeugnis in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweist. Versetzungsgefährdende Noten können durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen gleichwertigen Fächern ausgeglichen werden. Ohne diesen Ausgleich wird der Schüler nicht versetzt. Möglich ist aber – abhängig von den Noten – ein Vorrücken auf Probe oder eine Nachprüfung. In den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Latein werden in verschiedenen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I zentrale Jahrgangsstufentests durchgeführt.

Flexibilisierungsjahr
Auf die Kritik am achtjährigen Gymnasium (G8) hat Bayern zunächst mit einer Möglichkeit zur Individualisierung der Schulzeit reagiert: Mit dem sogenannten Flexibilisierungsjahr sollen Schüler ein zusätzliches Lernjahr in den achtjährigen Bildungsgang einschieben können. Das Flexibilisierungsjahr gibt es in zwei Varianten:
> Variante 1:
Am Ende eines Schuljahres entscheiden sich Schüler nach eingehender Beratung, die bestandene Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 in modifizierter Form erneut zu belegen.
> Variante 2:
Am Ende des Schuljahres entscheiden sich Schüler nach eingehender Beratung vorausblickend, die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 in zwei Etappen (Teiljahrgangsstufen) zu absolvieren.
Das Flexibilisierungsjahr kann nur einmal in Anspruch genommen werden. In den Jahrgangsstufen 8 und 9 wird es auf die Höchstausbildungsdauer von 10 Jahren angerechnet. Im Gegensatz dazu wird das Flexibilisierungsjahr in Jahrgangsstufe 10 jedoch auf die vierjährige Höchstausbildungsdauer für die Oberstufe angerechnet, d. h. die Schüler dürfen in der Oberstufe nicht mehr wiederholen. Daneben können Schulen flexible Intensivierungsstunden, individuellen Fördermodule und Blockseminare in der Mittelstufe anbieten.
Ab der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2018/2019 kehrt Bayern schrittweise zum neunjährigen Gymnasium zurück.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.
Daneben werden in Bayern in der Sekundarstufe I Jahrgangsstufenarbeiten durchgeführt: in den Fächern Mathematik (Klasse 10), Deutsch (Klasse 6), Englisch (Klasse 6 und 10) und Latein (Klasse 6).

Abschlüsse
Auf dem Weg zum Abitur werden am Gymnasium folgende Abschlüsse erreicht:
> Jahrgangsstufe 9 - Hauptschulabschluss
> Jahrgangsstufe 10 - Mittlerer Schulabschluss 
> Jahrgangsstufe 12 - Allgemeine Hochschulreife mit bestandener Abiturprüfung

Übergänge/Wechsel
Die 5. Klasse dient als Gelenkklasse zwischen Grund- und weiterführender Schule. Verstärkte Beratungen und Unterstützungsmaßnahmen helfen bei der Überprüfung der getroffenen Wahl der Schullaufbahn und auch bei einem individuellen Wechsel des Bildungswegs im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.
Ziel des Gymnasiums ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.

Weitere Informationen zu Bayern

Weitere Bundeslandinfos

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