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Das Schulsystem in Schleswig-Holstein

Die Einschulung

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06. des Einschul-Jahres sechs Jahre alt sind. Kinder, die nach dem 30.06. des Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass sie erfolgreich am Unterricht der Grundschule teilnehmen können. Über die vorzeitige Einschulung entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung. In besonders begründeten Fällen kann ein psychologisches Gutachten angefordert werden.

Der Termin für die Schulanmeldung wird Ihnen schriftlich zugestellt oder Ihnen über die Presse mitgeteilt. Haben Sie vorab Fragen zur Einschulung, wenden Sie sich an den zuständigen Schulleiter der Grundschule. Bei der Anmeldung stellt die Schulleitung die Deutschkenntnisse Ihres Kindes fest. Sind diese für den Schulbesuch nicht ausreichend, muss das Kind vor der Einschulung an einem Sprachförderungskurs teilnehmen.
Pflicht für alle eingeschulten Kinder ist auch die schulärztliche Untersuchung, die vor dem Einschulungsgespräch stattfindet.

Fremdsprachen in der Grundschule

Zum Lernangebot der Grundschule gehört mittlerweile auch Fremdsprachenunterricht. Das Fach Englisch steht auf dem Stundenplan aller 3. und 4. Jahrgangsstufen der Grundschule und unterliegt somit den

geltenden Bestimmungen zur Leistungsbewertung. In der Klasse 4 erhält Ihr Kind in Englisch eine Leistungsbewertung mit Ziffern, in der Jahrgangsstufe 3 ist dies auf Beschluss der Schulkonferenz möglich.

Die Eingangsphase in der Grundschule

Die ersten beiden Schuljahre bilden an der Grundschule eine pädagogische Einheit. Das Konzept der Eingangsphase nimmt auf das unterschiedliche Lerntempo der Kinder Rücksicht. So hat jedes Kind die Möglichkeit, sich nach seinem eigenen Zeitrahmen

(ein, zwei oder drei Jahre) zu entfalten und die Schuleingangsphase zu durchlaufen.
Zentrales Element der Eingangsphase ist das jahrgangsübergreifende Lernen. Wie dies gestaltet ist, beschreibt das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule.

Zeugnisse an der Grundschule

In den ersten drei Jahren an der Grundschule erhält Ihr Kind ein sogenanntes Berichtszeugnis, in dem die Leistungen und Lernfortschritte dokumentiert sind.

Auf Beschluss der Schulkonferenz können in der 3. Klasse erstmals Notenzeugnisse mit verbalen Ergänzungen verteilt werden.

Übergangsregelungen zur weiterführenden Schule in Schleswig-Holstein

Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 4 informiert die Grundschule die Eltern der Klassenstufe 4 über die weiterführende Schule. Ihr Kind wechselt ohne Versetzungsbeschluss in die Hauptschule, die Realschule, die Regionalschule, das Gymnasium oder in die Gesamtschule beziehungsweise Gemeinschaftsschule.

Nach einer umfassenden Beratung entscheiden Sie als Eltern, an welcher Schule Ihr Kind die Orientierungsstufe besucht. Integrative Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe.

Die Orientierungsstufe

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Haupt-, Real- und Regionalschule und des Gymnasiums dienenIhrem Kind als Orientierung. In diesen beiden Jahren sind die Lehrpläne der Schularten so aufeinander abgestimmt,

dass ein Wechsel ohne große Probleme möglich ist. In der Orientierungsstufe haben Sie und Ihr Kind Zeit, zusammen mit den Lehrern herauszufinden, ob die gewählte Schulart den Anforderungen entspricht.

Weiterführende Schule

Für einen Übergangszeitraum bis 2010 wird es ein Nebeneinander der neuen und der bisherigen Schularten geben.

Sie können für Ihre Kind zwischen folgenden Schularten entscheiden:

Die Hauptschule

Den letzten Einschulungsjahrgang an den Hauptschulen soll es im Jahr 2009/10 geben. Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 9. Der Unterricht an der Hauptschule findet berufsorientiert statt. Am Ende der 9. Klasse kann Ihr Kind den Hauptschulabschluss erlangen.

Ist das Lerntempo Ihres Kindes etwas langsamer, kann es an der Hauptschule auf Antrag hin die „Flexible Übergangsphase“ besuchen, die mit dem 8. Schuljahr beginnt. Sie dauert zwei oder drei Jahre.

Die Realschule

Auch an der Realschule soll der letzte Jahrgang im Schuljahr 2009/10 eingeschult werden. Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10 und ermöglicht Ihrem Kind die Erlangung des Realschulabschlusses

und ggf. den anschließenden Besuch der gymnasialen Oberstufe. An der Realschule wird Ihrem Kind eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt.

Die Gesamtschule

In der Gesamtschule lernt Ihr Kind zusammen mit allen anderen Kindern, unabhängig seiner Neigungen und Fähigkeiten. An der Gesamtschule werden durch unterschiedliche Lernangebote die Lernvoraussetzungen der Schüler berücksichtigt. Ihr Kind hat an der Gesamtschule die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss,

den Realschulabschluss und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erwerben. An Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe kann nach 13 Schuljahren das Abitur absolviert werden. Ab 2010 werden alle Gesamtschulen zu Gemeinschaftsschulen.

Die Regionalschule

Die Regionalschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10. Die Klassen 5 und 6 bilden die Orientierungsstufe. Ende der 6. Klasse wird Ihr Kind entweder dem Bildungsgang Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss zugeteilt. Die Hauptfächer Deutsch, Mathe und Englisch werden nach Leistungsniveau differenziert unterrichtet. In den anderen Fächern sowie im Wahlpflichtbereich findet gemeinsamer Unterricht statt. Im Zeugnis am Ende der Klasse 8 erhält Ihr Kind eine Abschlussprognose.

Folgende Abschlüsse kann Ihr Kind an der Regionalschule erwerben:

  • den Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9,
  • den Realschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10,
  • den qualifizierten Haupt- oder qualifizierten Realschulabschluss, wenn in Deutsch, Mathematik und Englisch der Notendurchschnitt besser als 2,4 ist, kein Fach mit Note 6 bewertet wurde und der Gesamtnotendurchschnitt 3,0 beträgt.

Mit dem qualifizierten Hauptschulabschluss kann Ihr Kind den 10. Jahrgang der Regionalschule besuchen. Der qualifizierte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule und zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums.

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule umfasst in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Gegebenenfalls schließt sich eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13 an. Der Unterricht findet gemeinsam statt, unterschiedliche Leistungs- und Lernanforderungen werden durch ein differenziertes Angebot berücksichtigt, welches vom jeweiligen pädagogischen Schulkonzept abhängt.
Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Hauptschulabschluss, Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Schulabschluss erworben werden.

Für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe sind dieselben Voraussetzungen notwenig, wie zur Erreichung des qualifizierten Realschulabschlusses.
Ob es bereits zum nächsten Schuljahr 2009/2010 an Ihrem Wohnort Regional- oder Gemeinschaftsschulen gibt, erfahren Sie beim zuständigen Schulverwaltungsamt.

Das Gymnasium

Das Gymnasium gliedert sich in die Sekundarstufe I, die Sekundarstufe II und die Oberstufe. Mittlerweile führt es in acht Jahren zum Abitur, welches zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Möchte Ihr Kind den gymnasialen Bildungsgang nicht bis zum Ende fortführen, kann es Ende der Klasse 11 die Fachhochschulreife erwerben.

An den Gymnasien und Gesamtschulen werden seit dem Schuljahr 2007/08 zentrale Arbeiten in den Leistungskursen der Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Dänisch, Latein, Griechisch, Mathematik, Biologie, Physik und Chemie geschrieben.

Weitere Informationen zu Schleswig-Holstein

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Schulsysteme

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